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Arbeitsplatzbrille: Zuschuss vom Arbeitgeber, Anspruch und Ablauf erklärt

Arbeitsplatzbrille: Zuschuss vom Arbeitgeber, Anspruch und Ablauf erklärt

Eine Arbeitsplatzbrille ist eine Brille, die speziell auf die Sehdistanz zum Bildschirm abgestimmt ist – und in vielen Fällen zahlt Ihr Arbeitgeber sie ganz oder teilweise. Wer täglich mehrere Stunden am Bildschirm arbeitet und merkt, dass die normale Brille oder Gleitsichtbrille am Schreibtisch nicht mehr richtig passt, hat oft mehr Anspruch, als bekannt ist. In diesem Ratgeber erklären wir, wer eine Arbeitsplatzbrille bekommt, wie der Zuschuss vom Arbeitgeber funktioniert und wie der Weg von der ersten Vorsorgeuntersuchung bis zur fertigen Brille abläuft.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Arbeitsplatzbrille ist auf die typische Distanz zum Bildschirm (meist 50–80 cm) optimiert – anders als eine normale Fern- oder Lesebrille.
  • Anspruch besteht, wenn die arbeitsmedizinische Vorsorge ergibt, dass eine normale Sehhilfe für die Bildschirmarbeit nicht ausreicht.
  • Der Arbeitgeber trägt die Kosten für die notwendige Grundausstattung – Details regelt meist eine Betriebsvereinbarung.
  • Der Weg führt über den Betriebsarzt oder Augenarzt, danach übernehmen wir die Anpassung von Glas und Fassung.
  • Sonderwünsche wie eine hochwertige Designfassung zahlen Sie in der Regel als Aufpreis selbst dazu.

Inhalt

Was ist eine Arbeitsplatzbrille überhaupt?

Eine normale Fernbrille ist auf Entfernungen ab etwa einem Meter ausgelegt, eine Lesebrille auf die kurze Distanz von 30–40 cm. Der Bildschirm sitzt aber meist dazwischen, üblicherweise 50 bis 80 cm entfernt – und genau für diesen sogenannten Intermediärbereich ist eine Arbeitsplatzbrille (auch Bildschirmarbeitsplatzbrille genannt) geschliffen. Bei einer Gleitsichtbrille bedeutet das oft: Um scharf auf den Monitor zu sehen, müssen Sie den Kopf unnatürlich neigen, weil der passende Sehbereich im Glas zu klein oder falsch platziert ist. Das führt schnell zu Verspannungen im Nacken und brennenden Augen am Ende des Arbeitstages.

Die Arbeitsplatzbrille löst dieses Problem, indem das komplette Glas – oder bei Gleitsicht-Ausführung ein deutlich größerer Bereich davon – exakt auf die Bildschirmdistanz und häufig zusätzlich auf einen zweiten Arbeitsbereich wie die Tastatur oder Unterlagen auf dem Schreibtisch abgestimmt wird. Das Ergebnis: Sie sitzen aufrecht, sehen ohne Kopfneigung scharf und ermüden deutlich langsamer.

Wer hat Anspruch auf eine Arbeitsplatzbrille?

Grundlage ist die arbeitsmedizinische Vorsorge für Bildschirmarbeitsplätze, die jedem Arbeitnehmer zusteht, der regelmäßig am Bildschirm arbeitet. Stellt der Betriebsarzt oder Augenarzt dabei fest, dass Ihre vorhandene Brille für die Arbeit am Monitor nicht ausreicht und eine normale Sehhilfe das Problem nicht löst, besteht Anspruch auf eine spezielle Arbeitsplatzbrille auf Kosten des Arbeitgebers. Die folgende Übersicht zeigt, worauf es dabei ankommt:

Voraussetzung Was gilt
Regelmäßige Bildschirmarbeit Sie arbeiten einen wesentlichen Teil Ihres Arbeitstages am Monitor
Ärztliche Feststellung Betriebsarzt oder Augenarzt bestätigt: normale Brille reicht am Bildschirm nicht aus
Vorhandene Sehhilfe unzureichend Ihre bisherige Fern- oder Gleitsichtbrille deckt den Bildschirmbereich nicht ausreichend ab
Kostenübernahme Arbeitgeber trägt die notwendigen Kosten der Grundausstattung, Details regelt oft eine Betriebsvereinbarung

Wichtig zu wissen: Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob Sie bereits privat eine Brille tragen. Entscheidend ist allein, ob diese Brille für die Arbeit am Bildschirm ausreicht – und das lässt sich am besten mit einem gezielten Sehtest für den Arbeitsplatz klären.

So läuft es ab: von der Vorsorge bis zur fertigen Brille

Der Weg zur eigenen Arbeitsplatzbrille ist unkomplizierter, als viele denken. In der Regel durchlaufen Sie folgende Schritte:

  1. Vorsorgeuntersuchung anmelden. Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber oder Betriebsarzt an, wenn Sie am Bildschirm Beschwerden haben – die Vorsorge steht Ihnen von sich aus zu.
  2. Sehtest beim Betriebsarzt oder Augenarzt. Dabei wird festgestellt, ob Ihre bisherige Sehhilfe für die Bildschirmarbeit ausreicht oder ob eine spezielle Arbeitsplatzbrille notwendig ist.
  3. Bescheinigung einholen. Wird eine Arbeitsplatzbrille empfohlen, erhalten Sie eine entsprechende Bestätigung, die Sie bei Ihrem Arbeitgeber einreichen.
  4. Beratung und Anpassung bei uns. Wir vermessen Ihren tatsächlichen Arbeitsplatz – Sitzhöhe, Bildschirmabstand, ob zwei Monitore genutzt werden – und wählen Glas und Fassung passend dazu aus.
  5. Kostenvoranschlag & Abrechnung. Wir stellen Ihnen einen Kostenvoranschlag aus, den Sie bei Ihrem Arbeitgeber einreichen; die Abrechnung läuft meist direkt oder auf Erstattungsbasis.

Von der ersten Anfrage bis zur fertigen Brille vergehen üblicherweise ein bis zwei Wochen – abhängig davon, wie schnell die betriebsärztliche Bestätigung vorliegt.

Moderner Sehtest- und Messraum bei Optik Völkel für die arbeitsmedizinische Vorsorge
Mit moderner Messtechnik klären wir schnell, ob eine Arbeitsplatzbrille für Sie infrage kommt.

Was übernimmt der Arbeitgeber – und was nicht?

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Kosten für eine notwendige Grundausstattung zu übernehmen – also für Gläser und eine Fassung, die Ihren Sehbedarf am Bildschirm zuverlässig deckt. Wie genau das im Detail geregelt ist, unterscheidet sich von Betrieb zu Betrieb: Manche Arbeitgeber haben feste Beträge oder Kooperationspartner, andere entscheiden im Einzelfall nach Kostenvoranschlag. Wenn Sie sich unsicher sind, was Ihr Arbeitgeber konkret übernimmt, fragen Sie am besten direkt in der Personalabteilung nach – wir helfen Ihnen gern mit einem detaillierten Kostenvoranschlag, den Sie dort vorlegen können.

💡 Unser Tipp: Möchten Sie statt der Basis-Fassung ein hochwertigeres Modell aus unserem Sortiment, ist das meist kein Problem – Sie zahlen dann nur die Differenz zur bezuschussten Grundausstattung selbst. Wir zeigen Ihnen transparent, wo der Zuschuss endet.

Nicht übernommen werden in der Regel Extras, die über die eigentliche Sehkorrektur hinausgehen und keinen medizinischen Bezug zum Bildschirmarbeitsplatz haben – etwa eine zusätzliche Sonnenbrille oder rein modische Sonderwünsche. Die eigentliche Arbeitsplatzbrille mit passendem Glas gehört aber zur gesetzlich vorgesehenen Ausstattung Ihres Bildschirmarbeitsplatzes.

Augenoptikermeister Rudi Völkel berät persönlich zum Kostenvoranschlag für die Arbeitsplatzbrille
Wir erstellen Ihnen einen transparenten Kostenvoranschlag, den Sie direkt bei Ihrem Arbeitgeber einreichen können.

Gläser und Fassung: Worauf es wirklich ankommt

Das Herzstück der Arbeitsplatzbrille ist das sogenannte Raumglas oder Intermediärglas: Es ist so berechnet, dass der größte, bequemste Sehbereich exakt auf die Bildschirmdistanz fällt, während ein kleinerer Bereich für Tastatur und Unterlagen in der Nähe sorgt. Bei zwei Monitoren oder einem sehr breiten Bildschirm lohnt sich außerdem eine etwas größere Fassung, damit Sie beim Blickwechsel nicht durch den Glasrand schauen müssen.

Eine Entspiegelung gehört bei Bildschirmgläsern praktisch zur Grundausstattung dazu – sie reduziert störende Reflexe von Monitor und Deckenlicht spürbar. Ein Blaufilter kann zusätzlichen Komfort bringen, ist aber kein medizinisches Muss, sondern eher eine Frage des persönlichen Empfindens. Bei der Fassung empfehlen wir ein möglichst leichtes, gut sitzendes Modell, da Sie die Brille an einem Bildschirmarbeitstag über viele Stunden am Stück tragen.

Mann mit Arbeitsplatzbrille sitzt aufrecht und entspannt am Schreibtisch vor dem Bildschirm
Mit der richtigen Arbeitsplatzbrille sitzen Sie aufrecht und sehen den Bildschirm ohne Kopfneigung scharf.

Fazit

Wenn die normale Brille am Bildschirm nicht mehr richtig passt, muss das kein Dauerzustand mit Nackenschmerzen und müden Augen sein: Die arbeitsmedizinische Vorsorge klärt schnell, ob Sie Anspruch auf eine Arbeitsplatzbrille haben – und die Kosten für die notwendige Grundausstattung trägt in diesem Fall Ihr Arbeitgeber. Wir übernehmen für Sie die Vermessung, die passende Glaswahl und die komplette Abrechnung, damit Sie am Ende einfach nur entspannt sehen müssen.

Häufige Fragen zur Arbeitsplatzbrille

Brauche ich für eine Arbeitsplatzbrille eine Überweisung?

Meist genügt der Weg über den Betriebsarzt im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Alternativ stellt auch Ihr Augenarzt eine entsprechende Bescheinigung aus. Bei Fragen zum Ablauf beraten wir Sie gern, welche Unterlagen für Ihren Arbeitgeber sinnvoll sind.

Gilt der Anspruch auch für Homeoffice-Arbeitsplätze?

Grundsätzlich zählt jeder Bildschirmarbeitsplatz, an dem Sie regelmäßig arbeiten – auch im Homeoffice. Klären Sie am besten direkt mit Ihrem Arbeitgeber, wie die betriebliche Regelung für das Homeoffice konkret aussieht.

Kann ich die Arbeitsplatzbrille auch privat tragen?

Ja, das ist Ihre Brille und Sie können sie überall tragen, wo die Sehdistanz passt – etwa auch am heimischen Computer oder beim Lesen am Tablet in ähnlichem Abstand. Für weite Strecken oder das Autofahren ersetzt sie aber Ihre normale Fernbrille nicht.

Wie oft kann ich eine neue Arbeitsplatzbrille beantragen?

Das hängt von Ihrer Sehstärke und der betrieblichen Regelung ab. Ändert sich Ihre Sehstärke oder reicht die Brille nicht mehr aus, lohnt sich in jedem Fall ein erneuter Sehtest bei uns – wir sagen Ihnen ehrlich, ob eine neue Anpassung nötig ist.

Was, wenn mein Arbeitgeber die Kosten ablehnt?

Liegt eine ärztliche Bestätigung vor, dass eine Arbeitsplatzbrille notwendig ist, besteht grundsätzlich Anspruch auf Kostenübernahme der Grundausstattung. Bei Unsicherheiten lohnt sich ein Gespräch mit dem Betriebsrat oder der Personalabteilung – wir liefern Ihnen dafür gern einen nachvollziehbaren, detaillierten Kostenvoranschlag.

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